E-Card zum Einsehen Ihres E-Rezeptes
Liebe Kundinnen und Kunden!
Ab 1. Juli 2023 benötigen wir Ihre E-Card zum Einsehen Ihres E-Rezeptes! Alternativ können Sie auch den QR-Code (z.B. mittels SV App, oder Ausdruck) vorlegen!
Eine Eingabe mittels SV-Nummer alleine ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!
Privatrezepte und Wahlarztrezepte sind weiterhin wie gehabt vorzulegen!
