E-Card zum Einsehen Ihres E-Rezeptes

Liebe Kundinnen und Kunden!

Ab 1. Juli 2023 benötigen wir Ihre E-Card zum Einsehen Ihres E-Rezeptes! Alternativ können Sie auch den QR-Code (z.B. mittels SV App, oder Ausdruck) vorlegen!

Eine Eingabe mittels SV-Nummer alleine ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!

Privatrezepte und Wahlarztrezepte sind weiterhin wie gehabt vorzulegen!

 

E-Card zum Einsehen des E-Rezeptes